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Im ersten Teil von „Ein Pilz, den keiner mag“ haben Sie erfahren, was Schimmel ist und unter welchen Bedingungen er wächst. Im zweiten und letzten Teil der Serie befasse ich mich mit der Schimmelentfernung. Außerdem freue ich mich, dass Herr Koop (Geschäftsstellenleiter ServiceCenter Augustdorf, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt) bereit war Fragen im Hinblick auf die Versicherung zu beantworten, die für Hausbesitzer und Mieter im Schadenfall (Wasserschaden mit Folge Schimmelbefall) relevant sind.

Stellen Sie sich vor, sie haben Schimmel in ihrer Mietwohnung gefunden. Was ist zu tun?

Zunächst – kurz ekeln.

Dann den Raum verlassen und die Tür schließen, Nerven einsammeln und innehalten. Der nächste Schritt ist es den Vermieter zu informieren. Der möchte dann wissen, wo schimmelt es, wie groß ist die Fläche und (…) heizen und lüften sie korrekt?

Und? Tun Sie es? Ja, die Frage nach dem wer-hat-Schuld stellt sich bei Schimmelschäden sehr schnell. Allerdings, und das ist wichtig für beide Parteien (Mieter und Eigentümer) erst wenn die Ursache für die Feuchtigkeit gefunden ist, kann der Schimmel dauerhaft entfernt werden. Ein Mieter, der sich bezogen auf sein Heiz- und Lüftungsverhalten in die eigene Tasche lügt, schadet seiner Gesundheit und verletzt seine Obhutspflicht gegenüber dem Eigentümer. Er hat ein Recht darauf, dass mit seiner Wohnung vernünftig umgegangen wird. Ein Hausbesitzer, der nicht wahrhaben will, dass seine Fassade, Rohrleitungen oder die letzte Sanierung mangelhaft war und somit er für den Schimmel die Verantwortung trägt, läuft Gefahr sich die Substanz seines Hauses auf Dauer zu schädigen. Man könnte sagen, je schneller das Problem behoben wird, desto günstiger. Am teuersten für alle wird es, wenn man sich in Detmold hinter der Sicherheitsschleuse wieder trifft. Also: Machen Sie bitte eine Schadensaufnahme vor dem Griff zum Hörer.

Wie groß ist die Fläche? – So groß wie eine CD, ein A4 Blatt, ein Geschirrtuch – es hilft, wenn man Vergleiche mit Gegenständen anstellt, die jeder kennt.

Wo schimmelt es? Wohn-, Schlaf-, Ess-, Kinder- oder Badezimmer. Im Flur oder in der Küche.

Wo da genau? – An einer Innen- oder Außenwand, usw. Was ist befallen? Tapete, Fliesen, Textilien, Bodenbelag, Gardinen, o.ä.

Nachweis anfertigen. – Fotos machen.

Umstände ermitteln:

Anschlüsse der eigenen Geräte überprüfen, die Wasser führen (Waschmaschine, Spülmaschine, etc.).  Wie haben sie sich in der letzten Zeit verhalten (öfter zu Hause als sonst, mehr/ weniger gekocht, etc.) Versicherungspolicen überprüfen – sind Wasserschäden und die Folgen versichert?

Wenn diese Sachen geklärt sind, ist ihr Gespräch mit dem Vermieter gut vorbereitet. Sollte es sich nur um eine kleine Stelle in der Größe einer CD handeln, wird er sie vielleicht bitten den Schimmel erstmal zu entfernen und die Stelle zu beobachten.

Was benutzt man zur Entfernung und wie schützt man sich?

Öffnen Sie in jedem Fall das Fenster, bevor Sie mit der Reinigung beginnen. Atemschutz und Handschuhe sind obligatorisch. So ausgerüstet kann der Schimmel mit einem Tuch oder Schwamm feucht (!) entfernt werden. Dazu reicht es haushaltsüblichen Spiritus oder Ethanol (80%) zu verwenden. Schimmelentferner, wie sie im Baumarkt erhältlich sind werden vom Umweltbundesamt nicht empfohlen. Nicht verwenden sollte man außerdem Essig oder Zitronensäure, weil diese sauer sind. Schimmelpilze werden dadurch zum Wachsen angeregt und nicht gestoppt. Nach der Entfernung des Schimmels sollten alle Dinge, die damit in Berührung gekommen sind, entsorgt werden. Nicht alle Oberflächen können vom Schimmel befreit werden. Besonders Textilien und Polstermöbel sind selten ohne erheblichen Aufwand zu reinigen. Von ihnen muss man sich trennen.

Und wenn der wiederkommt?

Dann wird man um einen Fachmann nicht herumkommen. Zum einen um den Sanierungsspeziallisten und zum anderen um den Versicherungsfachmann.

Eigentümer fragen sich natürlich – Wer zahlt nun für den Schaden? Hilft eine Versicherung?

Es folgt ein Interview mit Herrn Koop, Lippische Landes- Brandversicherungsanstalt:

Frau Boschmann fragt: „Herr Koop, was passiert, wenn ein Wasserschaden zu Schimmelbildung geführt hat? U.U. müssen ja Tapeten und Putz entfernt und wieder aufgebracht werden: Wird die Renovierung des gesamten Raums übernommen, wenn bspw. die alte Tapete nicht mehr vorhanden ist?“

Herr Koop antwortet: „Schimmelbildung kann tatsächlich die Folge eines Wasserschadens sein. Entsteht der Schimmel z.B. durch austretendes Wasser aus einem geplatzten Rohr, zahlt sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung.

Dies gilt dann auch für sämtliche schadenbedingten Reparaturkosten. Dazu zählen also auch die Maler- und Putzarbeiten. Sollte nur eine Wand des Raumes vom Schaden betroffen und die alte Tapete nicht mehr vorhanden sein, übernimmt die Versicherung i.d.R. nur die Kosten zur Instandsetzung der direkt betroffenen Wandfläche, nicht des gesamten Raumes. Denn grundsätzlich gilt: es werden lediglich die schadenbedingten Reparaturkosten, nicht die Schönheitsreparaturen übernommen. Meistens handelt sich aber um eine Einzelfallentscheidung, daher ist es ratsam in solch einmal Fall mit seiner Versicherung zu sprechen.“

Nächste Frage: „Werden Rohrbrüche (Frisch- und Abwasser) und die leck gewordene Spülmaschine im Schadensfall durch die gleiche Versicherung abgedeckt oder braucht man unterschiedliche Versicherungen? Wenn es unterschiedliche Versicherungen sind: Welche sind es?“

Antwort vom Fachmann: „Nein, mit einer Versicherung ist es in diesem Fall leider nicht getan. Hier benötigt man unterschiedliche Versicherungen, da es sich bei den genannten Schadenbeispielen um verschiedene Bereiche handelt.

Beim dem Rohrbruch handelt es sich um einen Schaden am Gebäude selbst und bei der leck gewordenen Spülmaschine um das Inventar des Hauses/der Wohnung.

Man benötigt also sowohl eine Gebäude- als auch eine Hausratversicherung.

„Es gibt also unterschiedliche Bereiche und somit unterschiedliche Versicherungen, die benötigt werden. Welche sind empfehlenswert, wenn ich z.B. einen Wasserschaden reguliert haben will?“

Darauf Herr Koop: „Je nachdem, was genau beschädigt wurde, kann entweder die Hausrat-, die Wohngebäude- oder in manchen Fällen auch die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Prinzipiell gilt für Versicherungen: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden! Hier kommt es auf die Ursache und die Umstände an.  Diese bestimmen, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt und welche Versicherung einspringt.

Grundsätzlich gibt es zwei Vertragsmodelle:

Eine Hausratversicherung und eine Gebäudeversicherung.

Mit einer Hausratversicherung ist der Inhalt des Hauses/der Wohnung geschützt. Die Hausratversicherung deckt also Schäden am Inventar ab (z.B. Schäden an Möbeln, Wohnzimmerteppich, Elektronikgeräte). Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude selbst auf (z.B.  Schäden am Boden, an Wänden).

Welche dieser Versicherungen bei einem Wasserschaden empfehlenswert ist, kommt auf die Situation an. Für einen Gebäudeeigentümer empfiehlt sich eine Kombination aus einer Gebäude- und Hausratversicherung, da sowohl das eigene Haus als auch die eigene Einrichtung durch z.B. einen Leitungswasserschaden beschädigt werden kann.

Einem Mieter einer Wohnung/eines Hauses empfiehlt sich eine Hausratversicherung, wenn dieser seine Einrichtung/sein Hab und Gut schützen möchte.

In beiden Situationen ist aber auch immer eine private Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese kommt nämlich auch für selbstverschuldete Schäden auf, die anderen (dritten) entstehen.“

„Hier meine letzte Frage: Hast du vielleicht einen Rat/ Tipp für die Personen, die entscheiden müssen, ob Sie zum Hörer greifen und einen Wasserschaden melden? Also, wann es sinnvoll ist und wann eher nicht.“

„Ich kann jedem nur dazu raten im Schadensfall unverzüglich seine Versicherung zu informieren. Egal um was für einen Schaden es sich handelt. Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob es ein versicherter- oder nichtversicherter Schaden ist. Dafür hat man ja schließlich irgendwann einmal eine Versicherung abgeschlossen und dafür ist ja auch ein Versicherungsberater da. Je schneller z.B. der Wasserschaden gemeldet wird, umso zügiger kann die Versicherung reagieren und dabei helfen, mögliche Folgeschäden zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden. Und wenn es am Ende kein versicherter Schaden war, hat es vielleicht nur einen Anruf oder einen Besuch bei seiner Versicherung gekostet.“, sagt Herr Koop.

Hier endet das Interview.

Ich habe mich dem Thema Schimmel nun zwar nicht erschöpfend gewidmet, es aber von einigen Seiten betrachtet und für Sie aufbereitet. Mit den besten Wünschen für Sie und ihr Haus verabschiede ich mich!

Freundlich grüßt,

Georgette Boschmann

(Immobilienverwalterin IHK)